RV Dresden-MeißenAktuelles

Petition zur Änderung des sächsischen Waldgesetzes

Waldgesellschaft – Foto: Matthias Schrack
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Waldgesellschaft – Foto: Matthias Schrack

Nach Sächsischem Waldgesetz fällt innerstädtischer Wald nicht unter die kommunale Gehölzschutzsatzung, sondern unter das Waldgesetz. Nach § 19 (3) (www.revosax.sachsen.de/vorschrift/5405-SaechsWaldG#p19) ist damit erst ab einer Fläche von 2 ha eine Genehmigung für Kahlhiebe erforderlich. Dies bedeutet, dass auch Waldflächen mitten in Dresden und auch in allen anderen sächsischen Kommunen bis zu einer Fläche von 2 ha nicht unter Schutz gestellt sind und genehmigungslos abgeholzt werden können. Eine Bürgerinitiative fordert nun, diese Lücke zur Gehölzschutzsatzung zu schließen, um auch innerstädtische Waldflächen < 2 ha unter Schutz zu stellen.

Wer diese unterzeichnen möchte, findet hier den Link bzw. einen Papierausdruck. https://www.openpetition.de/petition/online/stadtwaelder-retten-saechsisches-waldgesetz-aendern

 



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